Nach der Pressekonferenz unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag, den 22.03.2020 um 17:15 Uhr, gab es einige Irritationen seitens einiger Therapeutinnen und Therapeuten und vor seitens einiger Patientinnen und Patienten.

Klar ist, dass Frau Merkel mit Ihrer Aussage nicht die medizinische Massage meinte, sondern vielmehr den Bereich der Wellnessmassagen.

Für Praxen gelten diese Klarstellungen:

  1. Praxen der physikalischen Therapie sind keine Massagesalons.
    Medizinisch notwendige (ärztlich verordnete) Massagetherapien können weiter abgegeben werden. Entsprechend können die Praxen (auch die der Masseure/med. Bademeister) weiter geöffnet bleiben.

  2. Auch für Privatpatienten/Selbstzahler gilt:
    Ohne Rezept = keine Behandlung

Anbei finden Sie noch eine „Positivliste“ des Landes Schleswig-Holstein. Hier werden alle erlaubten Verkaufstellungen und Dienstleistungen aufgelistet:

schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/positivliste_verordnung_corona.html

Die ganze Pressekonferenz und weitere Informationen zu den bundesweit beschlossenen Maßnahmen finden Sie unter:

tagesschau.de/inland/kontaktverbot-coronavirus-103.html