Liebe Gäste der Praxis Körperzeit,

mit der angepassten Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holsteins tritt ab dem 03.04.2022 eine Lockerung der Maskenpflicht in Kraft.

Laut der Landesregierung gilt hier weiterhin Maskenpflicht:

  • für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
  • für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtugen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen
  • in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinreichungen
  • bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist)
  • im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt)

Wie sie der Liste entnehmen können wurden keine genauen Vorgaben für den Bereich der Heilmittelerbringer erteilt.

Deshalb mache ich von meinem Hausrecht gebrauch und weise darauf hin, dass wir unsere Gäste weiterhin mit Maske begrüßen möchten.

Mein Therapeuten Team hat es bis heute ohne Corona-Infektion durch die Pandemie geschafft, wodurch wir durchgehend für Sie da sein konnten. Das darf gerne so bleiben.

Da wir eine körpernahe Dienstleistung anbieten, bitte ich Sie um Verständnis und Rücksicht.
Bitte kommen Sie mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz in unsere Praxis (OP-Masake oder FFP2).

Diese Regeln gelten zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit meiner Mitarbeiter.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Christopher Cohrt
Praxis Inhaber