Liebe Gäste der Praxis Körperzeit,

ab dem 01.10.2022 gibt es neue Corona-Schutzmaßnahmen. Das Ziel dieser neuen Regeln ist den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern.

Laut der Bundesregierung gilt eine FFP2-Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • öffentlicher Personenfernverkehr
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens

Wie Sie der Liste entnehmen können werden wir als Heilmittelerbringer nicht namentlich erwähnt. Wir fallen allerdings unter den Begriff "weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens".

Wir bitten Sie sich and diese Regeln zu halten und freuen uns Sie mit ihrer eigenen FFP2 Maske in der Praxis begrüßen zu drüfen.

Mein Therapeuten Team hat es bis heute ohne Corona-Infektion durch die Pandemie geschafft, wodurch wir durchgehend für Sie da sein konnten. Das darf gerne so bleiben.

Da wir eine körpernahe Dienstleistung anbieten, bitte ich Sie um Verständnis und Rücksicht.
Bitte kommen Sie mit einer FFP2-Maske in unsere Praxis.

Diese Regeln gelten zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit meiner Mitarbeiter.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Christopher Cohrt
Praxis Inhaber

Quelle: Neuregelungen: Corona-Schutzmaßnahmen - was seit Oktober gilt.