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Bitte tragt Euren eigenen Mund-Nasen-Schutz
Am 16. April 2020 hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Die darin enthaltenen Kernpunkte sind auch für Physiotherapie- und med. Massagepraxen von Bedeutung.
Neben der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, der Abstandsregelung und der Aufforderung zu möglichst regelmäßigem Lüften fordert das Papier auch zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf.
Für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gilt eine klare Regelung: „Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.“
D.h.: Wenn im Rahmen einer physikalischen Therapie der Mindestabstand unterschritten wird, müssen sowohl Behandelnder als auch Patient einen Mundschutz tragen.
Wir bitten Euch daher dringend, einen Mund-Nasen-Schutz zum Besuch in unserer Praxis mitzubringen und zu tragen.*
Wir tragen bereits seit einigen Wochen einen Mund-Nasen-Schutz, um das Infektionsrisiko zu reduzieren und Euch Sicherheit zu vermitteln.
Wir geben weiterhin unser Bestes für Eure Gesundheit.
Information: Mund-Nasen-Schutz
die Abdeckung muss über Mund und Nase gehen
es dürfen Behelfsmasken (bspw. Stoffmasken, auch selbstgemacht), Stofftücher und Schals sein
Tücher und Schals sollten straff gebunden werden
Reinigung bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: bit.ly/2ywF1Qt
NDR: Schleswig-Holstein führt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ein: bit.ly/3bs3Hbm
