Wir dürfen weiterarbeiten und sind für Sie da.

Als Heilmittelerbringer gehören wir zur medizinischen Grundversorgung und gelten als systemrelevant.

Wenn sie aufgrund einer ärztlichen Verordnung / eines Rezepts zu uns kommen, dürfen wir Sie behandeln.

Selbstzahlerleistungen (z.B. Wellness Massagen) müssen aussetzen.

Termine bleiben bestehen, sofern alle Beteiligten gesund sind.
Bitte sagen Sie Ihre Termine bei Symptomen rechtzeitig ab.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 381 der Bundesregierung - siehe Absatz 8.