Bitte tragt Euren eigenen Mund-Nasen-Schutz

Am 16. April 2020 hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Die darin enthaltenen Kernpunkte sind auch für Physiotherapie- und med. Massagepraxen von Bedeutung.

Neben der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, der Abstandsregelung und der Aufforderung zu möglichst regelmäßigem Lüften fordert das Papier auch zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf.

Für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gilt eine klare Regelung: „Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.“
D.h.: Wenn im Rahmen einer physikalischen Therapie der Mindestabstand unterschritten wird, müssen sowohl Behandelnder als auch Patient einen Mundschutz tragen.

Wir bitten Euch daher dringend, einen Mund-Nasen-Schutz zum Besuch in unserer Praxis mitzubringen und zu tragen.*

Wir tragen bereits seit einigen Wochen einen Mund-Nasen-Schutz, um das Infektionsrisiko zu reduzieren und Euch Sicherheit zu vermitteln.

Wir geben weiterhin unser Bestes für Eure Gesundheit.

Information: Mund-Nasen-Schutz

  • die Abdeckung muss über Mund und Nase gehen

  • es dürfen Behelfsmasken (bspw. Stoffmasken, auch selbstgemacht), Stofftücher und Schals sein

  • Tücher und Schals sollten straff gebunden werden

  • Reinigung bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: bit.ly/2ywF1Qt

NDR: Schleswig-Holstein führt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ein: bit.ly/3bs3Hbm